Keine Abschaffung der Notstandshilfe – Volksbegehren

Arbeitsminister Kocher hält sich bedeckt bei Fragen, welche die kommende Reform der Arbeitslosenversicherung betreffen. Er bestätigt nichts, er schließt nichts aus. Es besteht die Gefahr, dass er die Notstandshilfe (Anschlussleistung an das Arbeitslosengeld nach 6 Monaten) trotz gegenteiliger Zusicherung, nächstes Jahr doch abschaffen will!

Die Abschaffung der Notstandshilfe wäre in vielerlei Hinsicht höchst problematisch denn

  1. die Menschen würden in die Sozialhilfe NEU gedrängt werden, wo sie keine Ersatzzeiten für die Pension erwerben (Zeiten der Notstandshilfe sind Ersatzzeiten), damit ist Altersarmut vorprogrammiert.
  2. Jedes Bundesland kann die Sozialhilfe beliebig weit nach unten reduzieren, deswegen heißt sie auch nicht mehr Mindestsicherung. In Wien ist sie für Alleinstehende derzeit 949€. Die Notstandshilfe ist 92-95 Prozent vom Arbeitslosengeld, das Arbeitslosengeld ist grob gesagt 55 Prozent vom NETTOENTGELT. Also ist die Notstandshilfe höher als die Sozialhilfe und wenn nicht, wird die Differenz mit Sozialhilfe aufgefüllt und die Zeiten der Notstandshilfe bleiben Ersatzzeiten für die Pension.
  3. Das Partnereinkommen wird bei der Sozialhilfe angerechnet, in der Notstandshilfe nicht, das heisst, bei der Notstandshilfe hat jeder der Partner sein eigenes „Einkommen“.
  4.  In der Sozialhilfe muss das Vermögen bis auf rund 5.500€ aufgebraucht werden. In der NH darf man Vermögen behalten.

Das Volksbegehren „Notstandshilfe“ kann von 20. bis 27. September 2021 unterzeichnet werden. Entweder in einem beliebigen Eintragungslokal in ganz Österreich oder Online mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte.